Langjährige Erfahrung, Engagement und Fachkompetenz zeichnen uns aus. Wir wollen unseren Kunden qualitativ hochstehende Dienstleistungen anbieten. Wir fragen Sie zuerst nach Ihren Zielen, Wünschen und Träumen bevor wir Ihnen die bestmöglichen Lösungen präsentieren.

Tragen Sie Ihre Wünsche an uns heran, fordern Sie uns heraus – wir setzen uns gerne für Sie ein, damit Ihre Immobilie auch künftig Freude bereitet.

Qualität ist unsere Grösse

6315 Morgarten
68 m2 Büro- &

Gewerbefläche
Fr. 100.00 m2/Jahr

"VERKAUFT"

Büro und
Gewerbehaus
in Reinach

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Unsere Dienstleistungen:

- Immobilien-Bewirtschaftung / Verwaltung

- Vermarktung / Verkauf / Vermietung

- Beratung

- Immobilienschätzung

Sanierung einer Mietliegenschaft

Muss der Mieter mit einer Kündigung rechnen?

Sins, 14.05.2010: In den Medien konnte man vernehmen, dass bei umfassenden Sanierungen, also Sanierungen, bei welchen die Küchen, Bäder, Toiletten, Fenster und Bodenbeläge ersetzt werden, Kündigungen ausgesprochen wurden.

Nicht in jedem Fall ist eine Auflösung des Mietverhältnisses notwendig. In erster Linie stellt sich die Frage, ob die Sanierung einer Liegenschaft in bewohntem Zustand für den Mieter zumutbar ist. Dies kommt auf das Sanierungsvolumen an. Wird anlässlich einer Sanierung der Unterlagsboden entfernt um z.B. neue Bodenheizungsleitungen zu verlegen, ist wohl ein Auszug des Mieters unvermeidlich, bzw. das Verbleiben in der Wohnung nicht zumutbar. Werden aber z.B. Küchen, Bäder und Toileten sowie die Fenster und Fassade saniert, so kann der Mieter in eingeschränktem Masse die Wohnung weiterhin bewohnen.

Besteht Anspruch auf Mietzinsreduktion während der Sanierung?

Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht auf Reduktion des Nettomiet-zinses, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Dies dürfte der Fall sein, wenn eine umfassende Sanierung eines Gebäudes durchgeführt wird und z.B. die Küche oder das Bad zeitweise nicht genutzt werden kann.

Wird der Mietzins nach einer Sanierung angepasst?

Normalerweise wird nach einer umfassenden Sanierung der Mietzins entsprechend angehoben. Der Hauseigentümer hat Investitionen getätigt, welche er zu recht auch verzinst haben will. Könnten Investitionen nicht auf den Mietzins überwälzt werden, so wäre der Anreiz, Gebäude zu sanieren nicht gegeben. Zudem erhlält der Mieter einen Gegenwert, nämlich eine neuwertige Wohnung.

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